Elementarschadenversicherung in Frankreich
Sie besitzen eine Immobilie in Frankreich und stellen sich Fragen zur Elementarschadenversicherung? Die französische “Assurance Catastrophes Naturelles” deckt fast alle Haushalte, kostet wenig, unterstütz die Prävention und erhält Rückendeckung vom Staat.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die französische Elementarschadenversicherung, die es in dieser Form in Deutschland nicht gibt.
Das Wichtigste in Kürze
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System: „Assurance Catastrophes Naturelles“ schützt fast alle Haushalte; basiert auf nationaler Solidarität.
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Kosten: durchschnittlich ca. 42 Euro pro Jahr und Haushalt.
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Abdeckung: Schäden an Immobilie durch Naturkatastrophen (Lawinen, Überschwemmungen, Erdbeben usw.).
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Automatisch enthalten: In „Assurance Multirisque Habitation“ für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Mietende.
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Risikoinformation: Verpflichtende Auskunft über Risiken und frühere Katastrophen vor dem Kauf- bzw. Mietvertrag; Gefahrencheck: georisques.gouv.fr.
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Schadensmeldung: Schriftlich an Versicherung; weitere Schritte werden von der Versicherung mitgeteilt.
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Ablehnung: Bureau Central de Tarification (BCT) kann vermitteln, falls Versicherer keinen Schutz anbietet.
Wenn Eigentümerinnen bzw. Eigentümer oder Mietende in Frankreich eine “Assurance Multirisque Habitation“, die französische Hausrat- und Gebäudeversicherung, abschließen, enthält diese automatisch einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die an Ihrer Immobilie durch eine Naturkatastrophe entstehen können, wie zum Beispiel Lawinen, Erdbeben oder Überschwemmungen.
Die französische Gesetzgebung definiert die Folgen von Naturkatastrophen als “nicht direkt versicherbare Sachschäden, die durch unverhältnismäßig starke Naturgewalt verursacht wurden und deren Eintritt durch normale Sicherungsmaßnahmen nicht hätten verhindert werden können oder diese nicht getroffen werden konnten” (Artikel L 125-1 Absatz 3 des französischen Versicherungsgesetzbuchs).
Befindet sich meine Immobilie in einem Risikogebiet?
Kaufende und Mietende von Immobilien in Frankreich müssen verpflichtend über Folgendes aufgeklärt werden:
- natürliche und/oder technologische Risiken, die die Immobilie betreffen
- natürliche und/ oder technologische Katastrophen zu unterrichten, von denen die Immobilie bereits betroffen war.
Weiterführende Information finden Sie in unserem Artikel zu Risikopräventionsplänen in französischen Gemeinden.
Gut zu wissen:
Die französische Regierung stellt ein interaktives Tool zur Verfügung, mit dem eine Gefahreneinschätzung für eine bestimmte Adresse vorgenommen werden kann:
Bin ich gegen Elementarschäden versichert?
Wenn Sie eine “Assurance Multirisque Habitation” abgeschlossen haben, enthält diese automatisch eine Elementarschadenversicherung.
Diese deckt die Schäden an Vermögensgegenständen in demselben Umfang und unter denselben Bedingungen ab, wie die übrigen Risiken in der Sachversicherung vertraglich abgedeckt sind.
Wie melde ich einen Schaden?
Die Schadensmeldung nach einer Naturkatastrophe erfolgt auf die gleiche Weise wie bei anderen Schäden:
Sie müssen sich schriftlich an ihre “Assurance Multirisque Habitation” wenden.
Ihre Versicherung wird Sie über alle weiteren Schritte informieren. Selbst wenn das Schadenereignis als Naturkatastrophe anerkannt wird und der Schutz gegen Elementarschäden greift, bleibt Ihre Versicherung Ihre Ansprechpartnerin.
Informationen zur Schadensregulierung, Selbstbeteiligung und weiteren Aspekten der “Assurance Multirisque Habitation” finden Sie in unserem Artikel zur Hausrat- und Gebäudeversicherung in Frankreich.
Sollten Versicherungsunternehmen sich weigern, Ihnen eine Elementarschadenversicherung für Ihre Immobilie anzubieten, können Sie in unserer kompletten Studie nachlesen, wie das Bureau Central de tarification (BCT) weiterhelfen kann.
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